Im August 2006 wurde im Rahmen der Föderalismusreform die Gesetzgebungskompetenz für den Ladenschluss vom Bund auf die Länder übertragen. In der Folge beschlossen einige Länder sehr schnell neue Ladenöffnungsgesetze, die für die Mitarbeiter im Einzelhandel Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit mit sich bringen. Neben einem kurzen Abriss der Geschichte des Ladenschlussrechtes geht der Beitrag insbesondere auf die Auswirkungen auf die Beschäftigten und das Problem der Regelung von Arbeitszeiten durch Ländergesetze ein.
Ohne Sonntag gibt es nur noch Werktage
Ladenschluss vor dem Aus oder vor Gericht?
Arbeitsrecht im Betrieb ; 28 , 4 ; 197-204
2007-01-01
8 pages
Article (Journal)
German
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