Das am 1. Januar 2007 in Kraft getretene Biokraftstoffquotengesetz ändert verschiedene Normen des Energiesteuer-, des Bundesimmissionsschutz- und des Stromsteuergesetzes. So müssen die Unternehmen, die Otto- und Dieselkraftstoffe vertreiben, nun zwingend einen bestimmten Anteil an Biokraftstoffen verwenden. Diese sog. Zwangsquote ist in Zukunft von der Steuerentlastung für Biokraftstoff ausgenommen. Weitere Änderungen betreffen z. B. die Energiesteuerentlastungen im produzierenden Gewerbe und in der Land- und Forstwirtschaft. Auch die für die Zuordnung der Unternehmen zu diesen Branchen relevante Wirtschaftszweigklassifikation des Statistischen Bundesamts wurde erneuert.


    Access

    Access via TIB

    Check availability in my library

    Order at Subito €


    Export, share and cite



    Title :

    Das Biokraftstoffquotengesetz


    Contributors:

    Published in:

    Der Betrieb ; 60 , 3 ; 133-135


    Publication date :

    2007-01-01


    Size :

    3 pages



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German