Das am 1. Januar 2007 in Kraft getretene Biokraftstoffquotengesetz ändert verschiedene Normen des Energiesteuer-, des Bundesimmissionsschutz- und des Stromsteuergesetzes. So müssen die Unternehmen, die Otto- und Dieselkraftstoffe vertreiben, nun zwingend einen bestimmten Anteil an Biokraftstoffen verwenden. Diese sog. Zwangsquote ist in Zukunft von der Steuerentlastung für Biokraftstoff ausgenommen. Weitere Änderungen betreffen z. B. die Energiesteuerentlastungen im produzierenden Gewerbe und in der Land- und Forstwirtschaft. Auch die für die Zuordnung der Unternehmen zu diesen Branchen relevante Wirtschaftszweigklassifikation des Statistischen Bundesamts wurde erneuert.
Das Biokraftstoffquotengesetz
Der Betrieb ; 60 , 3 ; 133-135
2007-01-01
3 pages
Article (Journal)
German
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