Nach dem Steueränderungsgesetz 2007 können die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer nur noch steuerlich geltend gemacht werden, wenn das Zimmer den Mittelpunkt der betrieblichen und beruflichen Tätigkeit darstellt. Vor der Änderung gab es hingegen bereits bei einer betrieblichen Nutzung von mehr als 50 % sowie beim Nichtvorhandensein eines anderen Arbeitsplatzes Abzugsmöglichkeiten. Der Verfasser dieses Beitrags sieht hinsichtlich der Abschaffung der letztgenannten Fallgruppe, die z. B. Lehrer und überwiegend außer Haus tätige Gutachter betrifft, verfassungsrechtliche Bedenken und spricht sich für eine verfassungskonforme Auslegung des Begriffs "Mittelpunkt" aus.
Abzug von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nach dem Steueränderungsgesetz 2007
Der Betrieb ; 59 , 39/Beilage Nr. 6 ; 24-31
2006-01-01
8 pages
Article (Journal)
German
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