Zur Umsetzung der EU-Energiesteuerrichtlinie soll am 1. August 2006 in Deutschland ein neues Energiesteuergesetz in Kraft treten. Die Energiesteuer ist eine Verbrauchsteuer und betrifft Energieerzeugnisse. Vorgesehen sind zwei verschiedene Steuersätze, so dass z. B. für leichte Heizöle sowie für bestimmte Anlagen ein ermäßigter Tarif gilt. Für Kohle und Erdgas enthält das Gesetz zahlreiche Sonderbestimmungen, und für Biokraft- und Bioheizstoffe, land- und forstwirtschaftliche Betriebe oder die Schiff- und Luftfahrt kommen Steuerentlastungen in Frage. Ergänzend ist auch das Stromsteuergesetz novelliert worden.
Das neue Energiesteuerrecht
Der Betrieb ; 59 , 30 ; 1577-1584
2006-01-01
8 pages
Article (Journal)
German
Energie , Steuerrecht , EU-Richtlinie , Gesetzesänderung , Kohle , Erdga
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