Die Erhöhung der Umsatzsteuer von 16 auf 19 % zum 1.1.2007 bedeutet für die Unternehmen, dass sie genau prüfen müssen, welche Leistungen vor bzw. nach dem Stichtag bewirkt wurden. Es ist zudem ratsam, Investitionen soweit möglich in das Jahr 2006 vorzuziehen, und bei Werkleistungen sollte überlegt werden, ob zumindest Teilabnahmen in Frage kommen. Weiterhin empfiehlt sich eine Überprüfung, ob in den Verträgen geeignete Klauseln zur Überwälzung der Steuererhöhung auf den Endabnehmer vereinbart wurden. Schließlich geht der Beitrag auf verschiedene Einzelfälle wie z. B. Stromlieferungen und Fahrkartenverkäufe ein.
Erhöhung des allgemeinen Umsatzsteuersatzes ab 2007 - Handlungsbedarf
Der Betrieb ; 59 , 18 ; 968-971
2006-01-01
4 pages
Article (Journal)
German
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