Das GmbH-Gesetz bietet im Falle einer Insolvenz einen klaren rechtlichen Rahmen. Tritt der Insolvenzfall ein, wissen jedoch Geschäftsführer oftmals nicht, wie sie sich zu verhalten haben und dass sie sich evtl. bereits strafbar gemacht haben, denn der zeitliche Rahmen zur Anmeldung der Insolvenz ist äußerst eng. Außerdem ist eine Reihe von Bestimmungen einzuhalten, deren Missachtung zur persönlichen Haftung des Geschäftsführers führen kann. So sind u.a. Arbeitnehmerabgaben und Steuern auf jeden Fall an die zuständigen Behörden zu zahlen und alle Gläubiger sind gleich zu behandeln.
Volles Risiko für Geschäftsführer
Im Falle einer Insolvenz drohen dem Firmenchef gravierende zivil- und sogar strafrechtliche Konsequenzen
MM Maschinenmarkt ; 112 , 9 ; 108-109
2006-01-01
2 pages
Article (Journal)
German
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VERKEHRSSICHERHEIT - Volles Risiko ohne Anschnallgurt
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