Das GmbH-Gesetz bietet im Falle einer Insolvenz einen klaren rechtlichen Rahmen. Tritt der Insolvenzfall ein, wissen jedoch Geschäftsführer oftmals nicht, wie sie sich zu verhalten haben und dass sie sich evtl. bereits strafbar gemacht haben, denn der zeitliche Rahmen zur Anmeldung der Insolvenz ist äußerst eng. Außerdem ist eine Reihe von Bestimmungen einzuhalten, deren Missachtung zur persönlichen Haftung des Geschäftsführers führen kann. So sind u.a. Arbeitnehmerabgaben und Steuern auf jeden Fall an die zuständigen Behörden zu zahlen und alle Gläubiger sind gleich zu behandeln.


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    Title :

    Volles Risiko für Geschäftsführer


    Subtitle :

    Im Falle einer Insolvenz drohen dem Firmenchef gravierende zivil- und sogar strafrechtliche Konsequenzen


    Contributors:

    Published in:

    MM Maschinenmarkt ; 112 , 9 ; 108-109


    Publication date :

    2006-01-01


    Size :

    2 pages



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German





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