Betriebsrat und Arbeitgeber sollen zum Wohle der Arbeitnehmer und des Betriebes vertrauensvoll zusammenarbeiten und sich mindestens einmal im Monat zu einer Besprechung treffen. Dazu gehören ein guter Informationsfluss, die Offenlegung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen und ein ehrlicher Umgang miteinander. Dies ist mehr als ein Rechtsproblem, denn ein sachlicher Verhandlungsstil erfodert Wissen über Konfliktrituale und manchmal auch eine Mediation zur Konfliktlösung.
Die Tücken der Zusammenarbeit
Vom Umgang zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat
Arbeitsrecht im Betrieb ; 27 , 3 ; 162-165
2006-01-01
4 pages
Article (Journal)
German
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