Ein erster Entwurf für eine Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung für Ersatzinvestitionen in die bestehende Eisenbahninfrastruktur zwischen dem Bund und der DB AG sieht eine Mindestlaufzeit von 10 Jahren und jährliche Baukostenzuschüsse des Staates von 2,5 Mrd. Euro vor. Über die Verwendung der Mittel entscheidet die DB AG, welche die Qualitätskennzahlen Fahrzeitverluste durch Mängel im Schienennetz und Anlagenalter, aber z. B. nicht streckenbezogene Zugkapazitäten oder Verkehrsleistungen beachten muss. Statt der bisherigen Verwendungsprüfung durch das EBA, das künftig nur noch Stichproben zum Zustand der Anlagen vornehmen soll, überwacht ein Wirtschaftsprüfer die zweckentsprechende Mittelverwendung und die Einhaltung der vereinbarten Kennzahlen. Die Interessenorganisation für den Straßenverkehr Pro Mobilität kritisiert insbesondere die exklusive Reservierung von Investitionsmitteln.
Bund zahlt - Bahn hält vor
Eisenbahnen: Eckpunkte einer Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung
Deutsche Verkehrs-Zeitung DVZ ; 60 , 32 ; 9
2006-01-01
1 pages
Article (Journal)
German
Kennzahlen , Finanzierung , Qualitätskontrolle , Investition , Staat , Schienennetz , Vertrag , DB AG
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