In Fortsetzung von I0545181 behandelt der Beitrag weitere Aspekte des Kaufvertrages. Die Besonderen Vertriebsformen beim Verkauf sind im Allgemeines Schuldrecht in den §§ 312 ff geregelt und betreffen vor allem Haustürgeschäfte, Fernabsatzverträge und Verträge im elektronischen Geschäftsverkehr. Behandelt werden ferner die Themen Kauf auf Probe, Wiederkauf, Vorkauf, Tausch und Teilzeit-Wohnrechteverträge. Fortsetzung in I0546651 zum Thema Schenkung.
Das Bürgerliche Gesetzbuch
Der Kaufvertrag - Teil 6
Deine Bahn ; 33 , 4 ; 252-255
2005-01-01
4 pages
Article (Journal)
German
© Metadata Copyright Deutsche Bahn AG. All rights reserved.
IuD Bahn | 2005
|IuD Bahn | 2005
|IuD Bahn | 2004
|IuD Bahn | 2003
|IuD Bahn | 2003
|