Seit dem Beginn der deutschen Eisenbahn im Jahr 1835 ist die Fahrwegprüfung die Grundvoraussetzung für den sicheren Betrieb. Genügte zuerst Fahren auf Sicht und die Orientierung am Fahrplan, erwiesen sich bald Streckenposten als erforderlich. Die Stellwerkstechnik entwickelte sich weiter und selbsttätige Gleisfreimeldeanlagen kamen hinzu. Nach einem historischen Exkurs werden die Regelungen der Konzernrichtlinie 408.0231 - Fahrweg prüfen im Grundsatz vorgestellt und wird ausführlich auf die Mittelbare Fahrwegprüfung eingegangen.
Die Fahrwegprüfung
Frei oder nicht frei - (k)eine Frage?
Deine Bahn ; 33 , 4 ; 222-229
2005-01-01
8 pages
Article (Journal)
German
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