Die deutschen Investitionszulagengesetze 1999 und 2005 wurden stark von der EU-Kommission beeinflusst. Das Ziel dieser Gesetze besteht vor allem darin, Betriebsgründungen in den neuen Bundesländern attraktiver zu machen. Wird eine Investitionszulage gewährt, so verlangt die gesetzliche Regelung, dass die geförderten Wirtschaftsgüter in einer Betriebsstätte im Fördergebiet verbleiben. Die Verfasserin dieses Beitrags plädiert jedoch dafür, es bei Wirtschaftsgütern wie Transportmitteln oder Baugeräten, die typischerweise außerhalb der Betriebsstätte eingesetzt werden, genügen zu lassen, dass sie einer Betriebsstätte im Fördergebiet dienen.


    Access

    Access via TIB

    Check availability in my library

    Order at Subito €


    Export, share and cite



    Title :

    Begriff "Verbleiben in einer Betriebsstätte im Fördergebiet" nach den InvZulG 1999 und 2005


    Subtitle :

    Zum Einfluss des Gemeinschaftsrechts auf die Ausgestaltung der InvZulG


    Contributors:

    Published in:

    Der Betrieb ; 57 , 36 ; 1904-1907


    Publication date :

    2004-01-01


    Size :

    4 pages



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German




    Die Förderlücke im InvZulG 2005

    Strohner, Klau / Umschlag, Irene | IuD Bahn | 2004


    Der Investitionsbeginn im InvZulG 2005

    Zitzmann, Gerhard | IuD Bahn | 2004


    Bauwagen als transportable Betriebsstatte

    British Library Online Contents | 2009


    Lkw-Auflieger als transportable Betriebsstatte

    British Library Online Contents | 2008