Bisher werden die Renten der Arbeitnehmer und die Pensionen der Beamten sowohl in der Erwerbs- als auch in der Auszahlungsphase steuerlich unterschiedlich behandelt. Das Bundesverfassungsgericht hat dies im Jahr 2002 beanstandet und dem Gesetzgeber aufgegeben, bis zum 1.1.2005 für Abhilfe zu sorgen. Der Beitrag befasst sich mit den die private Altersversorgung betreffenden Änderungen. Nach einer kurzen Schilderung der Grundzüge wird zunächst untersucht, wie die Vorsorgeaufwendungen nach der Neuregelung beim Sonderausgabenabzug zu berücksichtigen sind. Sodann wird die zukünftige Besteuerung der verschiedenen Altersbezüge dargestellt.
Die Änderungen in der privaten Altersversorgung durch das Alterseinkünftegesetz
Teil 1
Der Betrieb ; 57 , 25 ; 1329-1340
2004-01-01
12 pages
Article (Journal)
German
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