Die Leitungsmacht in privatrechtlichen Gesellschaften geht grundsätzlich von den Mitgliedern aus. Die Leitungsmacht wird entweder direkt von den Mitgliedern ausgeübt, wie es u. a. bei GbR, OHG oder KG der Fall ist, oder von durch die Mitglieder bestimmten Organen, wie es u. a. in AG, GmbH oder eG gehandhabt wird. Die Leitungsmacht in den bestimmten Organen zeigt oft die Tendenz, sich von der Legitimationsbasis zu entfernen, was sich z. B. in der Gefahr der Verselbstständigung des Managements - insbesondere bei einer AG - zeigen kann. Wie und mit welchen rechtlichen Möglichkeiten können sich die Mitglieder (Gesellschafter) und ihre Interessen vor Führungseliten schützen? Der Beitrag geht bei der Beantwortung dieser Fragen auf die Schutzfunktionen des Rechts ein, stellt verschiedene Kontrollmechanismen und das so genannte Corporate Govenance sowie die Rolle des Aufsichtsrats als Mittel für transparentes Management und Gesellschafterschutz vor.
Rechtliche Möglichkeiten des Schutzes vor Führungseliten in gesellschaftrechtlich verfassten Unternehmen
Betrieb und Wirtschaft ; 57 , 17 ; 724-726
2003-01-01
3 pages
Article (Journal)
German
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