Der deutsche Gesetzgeber hat in Umsetzung der E-Commerce-Richtlinie (ECRL) erstmals spezielle Regeln für den Bereich des elektronischen Geschäftsverkehrs geschaffen. Zentraler Anknüpfungspunkt ist die Vorschrift des § 312 e BGB. § 312 e BGB regelt in erster Linie Pflichten für die Gestaltung des Bestellvorgangs. Negativergebnisse aus Untersuchungen zum Einkauf im Internet sowie die zunehmende Werbung mit Gütesiegeln durch Betreiber von Internet-Shops werden zum Anlass genommen, das rechtliche Umfeld des elektronischen Geschäftsverkehrs vorzustellen und zu diskutieren. Bisher wurden die Verhaltenskodizes des Online-Shoppings juristisch noch wenig beachtet. Der Autor stellt bei seinen Betrachtungen die zunehmend verwendeten Gütesiegel im Online-Shopping in den Mittelpunkt.
Verhaltenskodizes im elektronischen Geschäftsverkehr
Gütesiegel beim Online-Shopping
Kommunikation & Recht ; 6 , 7 ; 339-344
2003-01-01
6 pages
Article (Journal)
German
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