Im Beitrag werden die Entscheidungsbefugnisse der Genehmigungsbehörde bei Fragen um den personenbeförderungsrechtlichen Genehmigungswettbewerb erörtert. Es wird dargestellt, welche Kriterien bei der Entscheidung über konkurrierende Anträge auf Liniengenehmigungen durch die Genehmigungsbehörde zu Grunde gelegt werden. Die verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen der letzten Zeit zeigen, dass der Besitzstandsschutz des § 13 Abs. 3 PBefG nicht vor Wettbewerb auf eigenwirtschaftliche betriebenen Linien schützt. Wenn ein anderer Unternehmer für die bedienten Strecken eine bessere Verkehrsbedingung bietet, muss die Genehmigungsbehörde seinem Antrag den Vorzug geben. Jeder Anbieter hat das Recht, über die bestehenden Genehmigungen Auskunft zu erhalten. Der Beitrag erklärt im Einzelnen die gesetzlichen Regeln für die Ausschreibungsverfahren und die Entscheidung von Genehmigungsanträgen. Einzelne Fälle dienen der Verbildlichung.
Genehmigungswettbewerb im ÖPNV
Verkehr und Technik ; 56 , 10 ; 411-413
2003-01-01
3 pages
Article (Journal)
German
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ÖPNV: ÖPNV-Reform am Scheideweg
Online Contents | 2003
|TIBKAT | 1988
|SLUB | 1992
|SLUB | 1990
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