Voraussetzung für die Inbetriebnahme einer Magnetschwebebahnstrecke sind verschiedene Genehmigungen durch das Eisenbahn-Bundesamt (EBA). In der Praxis kommen dem Planfeststellungsverfahren nach dem Magnetschwebebahnplanungsgesetz (MBPIG) und der Erteilung der Betriebserlaubnis nach § 4 der Magnetschwebebahn-Bau- und Betriebsordnung (MbBO) die größte Bedeutung zu, weil diese Verfahren den größten Umfang annehmen und zumindest in Teilen voneinander abhängig sind. Zentrales Element des Verfahrens ist die Genehmigung des Sicherheitskonzeptes nach § 23 MbBO, weil die im Sicherheitskonzept beschriebenen Maßnahmen sowohl für die Planung der Strecke als auch für die Betriebs- und Instandhaltungsvorschriften relevant sind. Der Beitrag erläutert den Genehmigungsprozess für den Bereich Magnetschwebebahn aus heutiger Sicht (Rechtliche Grundlagen, Genehmigungsverfahren sowie die zentrale Rolle des Sicherheitskonzepts) und gibt dabei Planern, Herstellern und potenziellen Unternehmern Hinweise für ihre Aktivitäten.
Voraussetzungen für die Inbetriebnahme einer Magnetschwebebahnstrecke
ZEVrail Glasers Annalen ; 127 , Sonderheft Oktober ; 114-118
2003-01-01
5 pages
Article (Journal)
German
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