Die europäischen Richtlinien bilden die Basis für die Angleichung der gesetzlichen Bestimmungen in den verschiedenen europäischen Staaten (Harmonisierung). Sie legen Mindestanforderungen fest, die durch europäische Normen (EN-Normen) konkretisiert werden. Für den Bereich der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) gelten die Richtlinien 89/656/EWG (Benutzerrichtlinie) sowie 89/686/EWG (Herstellerrichtlinie). Diese werden durch das Arbeitsschutzgesetz und die 8. Verordnung zum Gerätesicherheitsgesetz (8. GSGV) in deutsches Recht umgesetzt. Im Unterschied zu den EU-Richtlinien haben Normen keinen Rechtscharakter. Welchen Stellenwert die Normen in Bezug auf die PSA haben, wird am Beispiel von Prüfverfahren für verschieden Funktionen von Schutzhandschuhen demonstriert.
Die Bedeutung harmonisierter Normen für die persönliche Schutzausrüstung (PSA)
Arbeitsschutz aktuell ; 14 , 5 ; 188-189
2003-01-01
2 pages
Article (Journal)
German
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