Die europäischen Richtlinien bilden die Basis für die Angleichung der gesetzlichen Bestimmungen in den verschiedenen europäischen Staaten (Harmonisierung). Sie legen Mindestanforderungen fest, die durch europäische Normen (EN-Normen) konkretisiert werden. Für den Bereich der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) gelten die Richtlinien 89/656/EWG (Benutzerrichtlinie) sowie 89/686/EWG (Herstellerrichtlinie). Diese werden durch das Arbeitsschutzgesetz und die 8. Verordnung zum Gerätesicherheitsgesetz (8. GSGV) in deutsches Recht umgesetzt. Im Unterschied zu den EU-Richtlinien haben Normen keinen Rechtscharakter. Welchen Stellenwert die Normen in Bezug auf die PSA haben, wird am Beispiel von Prüfverfahren für verschieden Funktionen von Schutzhandschuhen demonstriert.


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    Title :

    Die Bedeutung harmonisierter Normen für die persönliche Schutzausrüstung (PSA)


    Published in:

    Arbeitsschutz aktuell ; 14 , 5 ; 188-189


    Publication date :

    2003-01-01


    Size :

    2 pages



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German