Am 01.01.2003 tritt das restrukturierte ADR 2003 in Kraft, für das, wie bisher auch, Übergangsfristen vorgesehen sind. In einer dreiteiligen Serie werden detailliert die wichtigsten Änderungen im ADR 2003 vorgestellt. Der erste Teil behandelt unter den Stichpunkten Klassifzierung, neue Einträge im Verzeichnis der gefährlichen Güter, Verpackung und Kennzeichnung der Versandstücke die Neuerungen hinsichtlich der Vorbereitung eines Transports. Der Beitrag wird in I0237 fortgesetzt.
ADR kompakt I.
Gefährliche Ladung ; 47 , 9 ; 20-22
2002-01-01
3 pages
Article (Journal)
German
Klassifizierung , ADR , Frist , Verpackung , Gefahrgut , Straßenverkehr , Vorschrift , Transportrecht
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