Die alten Rahmentarifverträge für Arbeiter und Angestellte spiegeln schon lange nicht mehr die heutigen Arbeitsanforderungen wider. Sie beruhten häufig auf einer Anforderungsdifferenzierung und Arbeitsbewertung des Grundentgelds nach dem "Genfer Schema" von 1950. Ein vorgestelltes Arbeitsgerichtsurteil zeigt auf, dass ein Konzept der vollständigen Tätigkeit in einem dreidimensionalen Handlungsraum die Arbeitsrealität angemessener erfasst. Dieser im Beitrag beschriebene Theorieansatz wird die Anforderungsermittlung und -bewertung bei der Überleitung bestehender Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen in das Entgelt-Rahmen-Abkommen (ERA) versachlichen und erleichtern.
Neubewertung von Arbeit
Arbeitsrecht im Betrieb ; 23 , 7 ; 422-426
2002-01-01
5 pages
Article (Journal)
German
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