Im März 2002 wurde die Technische Regel für brennbare Flüssigkeiten TRbF 40 "Tankstellen" vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung (BMA) als Neufassung der TRbF 40 von 1996 veröffentlicht. Sie ersetzt nicht nur die bisherige TRbF 40, die nur für Kraftstoffe der Gefahrklassen A I, A II oder B galt, sondern löst auch die bisherige TRbF 212, die alle Anforderungen an Anlagenteile von Tankstellen zur Lagerung und Abgabe brennbarer Flüssigkeiten der Gefahrklasse A III regelte. Ebenso wurde die TRbF 40 ergänzt durch alle Anforderungen, die in den bisherigen TRbF der Reihe 100 und 200 für Tankstellen genannt waren. Zugleich wurden die TRbF 120, 212 und 220 zurückgezogen. bei der Überführung der Anforderungen aus den bisherigen TRbF der Reihe 100 und 200 wurden zahlreiche Änderungen vorgenommen, von denen die wesentlichen im Beitrag vorgestellt werden.
Neufassung der Technischen Regel für brennbare Flüssigkeiten TRbF 40 "Tankstellen"
Technische Überwachung ; 43 , 7/8 ; 19-24
2002-01-01
6 pages
Article (Journal)
German
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Neufassung der Technischen Regel für brennbare Flüssigkeiten TRbF 40 "Tankstellen"
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