Das TDG (Teledienstegesetz) wird nach weniger als fünf Jahren durch das EGG (Elektronischer Geschäftsverkehr-Gesetz) einer umfangreichen Reform unterzogen. Dadurch erfahren unter anderem die haftungsrechtlichen Vorschriften eine Umgestaltung. Auch in Zukunft wird auf Analogiebildungen nicht verzichtet werden können. Am Beispiel von Internet-Suchmaschinen wird im Beitrag das Haftungsrecht des neuen TDG einer näheren Betrachtung unterzogen. Dabei wird insbesondere auf die Problematik des Verlinkens rechtlich missbilligter Inhalte eigegangen. Die verschiedenen Techniken, die Suchmaschinen einsetzen, werden eingangs erläutert. Suchmaschinen sind über die bestehenden gesetzlichen Instrumentarien erfassbar. Sie unterfallen allerdings keiner der Haftungsprivilegierungsnormen des TDG unmittelbar. Ihre Einordnung in das Gesetz ist aber im Rahmen einer Analogiebildung zu § 10 TDG (neu) möglich.
Zur Einordnung von Internet-Suchmaschinen nach dem EGG
Zugleich ein Beitrag zum Haftungsrecht nach der Umsetzung der E-Commerce-Richtlinie
Kommunikation & Recht ; 5 , 3 ; 120-126
2002-01-01
7 pages
Article (Journal)
German
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Zur Einordnung von Internet-Suchmaschinen nach dem EGG
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