Im Laufe des Jahres 2002 soll die neue Muster-Industriebaurichtlinie (M-IndBauRL) in vielen Bundesländern eingeführt werden. In einigen Bundesländern, wie z. B. NRW, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern ist sie bereits Bestandteil der technischen Baubestimmungen und regelt die Mindestanforderungen an den Brandschutz aller Industriebauten. Mit der Veröffentlichung der M-IndBauRL in den einzelnen Bundesländern als "Technische Baubestimmung" unter der Rubrik "Technische Regeln zum Brandschutz" wird die neue M-IndBauRL für die Bauherren auf Grund des § 3 Absatz 3, Satz 1 der Muster-Bauordnung der entsprechenden Landesvorschrift allgemein verbindlich. Es werden die wesentlichen Punkte der neuen Muster-Industriebaurichtlinie für Planer und Architekten in einer Übersicht zusammengefasst.
Sicherer Brandschutz beginnt bei der Planung
Muster-Industriebaurichtlinie
industrieBAU ; 48 , 1 ; 58-60
2002-01-01
3 pages
Article (Journal)
German
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