Erst mit der Umsetzung von EG-Richtlinien trat der Brandschutz vermehrt in den Fokus des Arbeitsschutzes. Dieses gilt sowohl hinsichtlich der Maschinen-Richtlinie 98/37/EG als auch für die Bauprodukten-Richtlinie 89/106/EWG. Strategie der Brüsseler Kommission ist, dem Brandschutz ein erhöhtes Augenmerk zu widmen und über alle Bereiche des betrieblichen Brandschutzes ein schlüssiges Regelwerk zu legen. Dieser Ansatz bestimmt auch die Sichtweise des Arbeitsschutzes. Im zentralen Interesse der Fachausschüsse bei den Unfallversicherungsträgern steht der Personenschutz insbesondere bei neuen Löschverfahren und auch Löschmitteln. Dabei kommt dem primären Brandschutz eine zentrale Rolle zu, worunter man jede Möglichkeit der Beeinflussung physikalischer oder chemischer Parameter zur Früherkennung eines möglichen Brands sowie die reaktionsschnelle Einleitung einer Brandbekämpfungsmaßnahme versteht. Im Beitrag wird auf die Maschinenrichtlinie, den Brand- und Explosionsschutz an Maschinen, die Risikoabschätzung und auf Normung und Technische Regeln eingegangen. Es werden Praxisbeispiele angeführt.
Ziele und Maßnahmen des betrieblichen Brandschutzes gemäß europäischer Richtlinien
Technische Überwachung ; 43 , 1/2 ; 19-22
2002-01-01
4 pages
Article (Journal)
German
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