Die Vertreterversammlung der BG-Bahnen hat beschlossen, die neue Unfallverhütungsvorschrift "Elektromagnetische Felder" (BGV B 11) zum 1. April 2002 in Kraft zu setzen. Damit werden erstmals Arbeitsschutzregelungen für Beschäftigte, an deren Arbeitsplätzen elektrische, magnetische oder elektromagnetische Felder auftreten, getroffen. Die Unfallverhütungsvorschrift enthält grundlegende Regelungen, zulässige Werte zur Beurteilung der Exposition sowie Mess- und Bewertungsverfahren für Felder im Frequenzbereich von 0 Hz bis 300 GHz. Sie gilt sowohl in Arbeitsstätten als auch bei Tätigkeiten außerhalb des Betriebsgeländes, in Fahrzeugen und während der Arbeitspausen, nicht aber in Bereichen, in denen die 26. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (Verordnung über elektromagnetische Felder - 26.BImSchV) zur Anwendung kommt. Expositionsbereiche, Vermeidung der Exposition sowie die Bedeutung der Vorschrift für Verkehrsunternehmen werden u. a. im Beitrag behandelt.
Neue Unfallverhütungsvorschrift: Schutz vor Gefahren durch Elektromagnetische Felder
Das Warnkreuz ; 1 ; 6-7
2002-01-01
2 pages
Article (Journal)
German
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