Es müssen rechtliche Regelungen geschaffen werden, die den modernen Kommunikationsmedien wie dem Internet Rechnung tragen. Hauptproblem in diesem Zusammenhang ist die Erfüllung der Formvorschriften, da im Internet nur der Austausch von Dateien, nicht von Schriftstücken möglich ist. Willenserklärungen, die dem Erfordernis der eigenhändigen Unterschrift unterliegen, ließen sich bislang nur auf dem Computer erstellen, nicht aber elektronisch übermitteln. Jeder formbedürftige Vorgang musste ausgedruckt, eigens unterschrieben und in Papierform versandt werden. Mit dem "Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen und zur Änderung weiterer Vorschriften" vom 16.5.2001 und dem "Gesetz zur Anpassung der Formvorschriften des Privatrechts und anderer Vorschriften an den modernen Rechtsverkehr" vom 13.7.2001 hat es der deutsche Gesetzgeber unternommen, oben beschriebene Voraussetzungen für den Rechtsverkehr zu schaffen. Im Beitrag wird ein Überblick über die Entstehung dieser Rechtsakte gegeben, die wichtigsten Neuregelungen vorgestellt und die praktische Bedeutung für den Rechtsverkehr beschrieben.
Die elektronische Signatur in der Rechtspraxi
Kommunikation & Recht ; 5 , 1 ; 8-12
2002-01-01
5 pages
Article (Journal)
German
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