Unternehmen geht es beim Outsourcing einerseits um die Personalkostenreduzierung durch Auslagerung einfacher Tätigkeiten und andererseits um die Personalkostenvermeidung durch Einkauf hochspezialisierter Tätigkeiten. Im Beitrag wird die zweite Konstellation (Personalkostenvermeidung durch Einkauf hochspezialisierter Tätigkeiten) diskutiert, weil die rechtliche Brisanz versteckter und erst einige Zeit nach vollzogenem Outsourcing bemerkbar ist. Dritte ins Spiel zu bringen, kann ein wirksames Instrumentarium zur Personalkostenstabilisierung sein, vorausgesetzt die immanenten Risiken wurden entschärft. Es kann deshalb nicht oft genug wiederholt werden, dass Risikovermeidung bereits Teil der Planungsleistung ist. Wird hier im "Gestaltungsüberschwang" zu kurz gedacht, kann sich dieses Managementversagen Jahre später rächen und unversehens Kosten entstehen lassen, die das eigentliche Ziel konterkarieren.
Outsourcing: Wenn Dritte im Spiel sind
Arbeit und Arbeitsrecht ; 56 , 11 ; 494-498
2001-01-01
5 pages
Article (Journal)
German
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