Das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) vom Mai 1998 verpflichtet Aktiengesellschaften, ein "Überwachungssystem zur Früherkennung bestandsgefährdender Entwicklungen" einzurichten. Der Gesetzgeber wird allerdings wenig konkret, wie ein solches Überwachungs- oder Risikomanagementsystem auszusehen hat. Die Folge: Es existiert in Deutschland eine Vielzahl von Risikomanagementsystemen in unterschiedlichen Ausprägungen und mit unterschiedlichen Schwerpunkten. Der Schlüssel zum Erfolg kann es sein, diese unterschiedlichen Ansätze, die vielfach in Unternehmen bereits vorhanden sind, in ein umfassendes Risikomanagementsystem zu integrieren, denn Bestandsgefährdungen können von unterschiedlichen Bereichen ausgehen. Damit ist aber nur ein Teilerfolg gewährleistet. Es fehlt noch ein Standard, der vorschreibt, welche Mindestbestandteile ein Risikomanagementsystem enthalten muss. Im Beitrag wird untersucht, inwieweit der australisch-neuseeländische Standard AS/NZS 4360:1999 geeignet erscheint, diese Anforderungen zu erfüllen.
Der australisch-neuseeländische Standard AS/NZS 4360:1999 zum Risikomanagement
- Eine Alternative für Deutschland? -
Der Betrieb ; 54 , 50 ; 2613-2618
2001-01-01
6 pages
Article (Journal)
German
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