Die Liberalisierung der Energiemärkte im Jahr 1998 hat im deutschen Strommarkt Monopole beseitigt und ihn für den Wettbewerb geöffnet. Dieser Wettbewerb ist in den folgenden Jahren durch dirigistische Eingriffe zunehmend eingeschränkt worden. Durch den schrittweisen Ausstieg aus der Kernenergie werden 30 % der Stromerzeugung bzw. 50 bis 60 % der Grundlast (Stromerzeugung rund um die Uhr) betroffen. Die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien soll bis zum Jahr 2010 verdoppelt werden. damit werden 10 % des Strommarktes reguliert, d. h. dem Wettbewerb wieder entzogen. Durch das derzeitige Kraft-Wärme-Kopplungs-Vorschaltgesetz (KWK-Gesetz) werden durch Umlage auf die Strompreise 10 % der Stromerzeugung subventioniert. Der Beitrag berichtet über die zunehmenden staatlichen Eingriffsmöglichkeiten auf den Strommärkten, über die Entwicklung der Strompreise u. a. im Vergleich mit anderen EU-Ländern, über die Atomgesetznovelle und über Klimaschutz und Kraft-Wärme-Kopplung.
Kernenergie als Option erhalten
Quo vadis Energiepolitik?
Der Arbeitgeber ; 53 , 10 ; 36, 38-41
2001-01-01
6 pages
Article (Journal)
German
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