Aufgrund der ständigen Wissenserweiterung und des beschleunigten Strukturwandels bedarf die einmal über Ausbildung oder Studium erworbene Berufs- und Erwerbsfähigkeit der permanenten Weiterbildung. Die Arbeitgeber müssen, abgesehen vom Eigeninteresse eines jeden Arbeitnehmers zum Sichern seines Arbeitsplatzes, großes Interesse am effizienten Personal- und Ressourceneinsatz haben. Die Qualifikationen der Mitarbeiter müssen an die veränderten Arbeitsanforderungen, wie neue Produkte, neue Produktionsverfahren oder veränderte organisatorische Strukturen und Geschäftsprozesse angepasst werden. Denn anforderungsgerecht qualifizierte Mitarbeiter sind sehr rentabel und helfen, die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens zu erhalten und zu fördern. Der Beitrag befasst sich mit der Begriffsbestimmung, der Bedeutung und den Zielen der betrieblichen Weiterbildung. Außerdem geht es um den Weiterbildungsbedarf, die Mitbestimmung, den Weiterbildungsanspruch, die rechtlichen Grundlagen, die tarifvertragliche Basis, Betriebs- und Dienstvereinbarungen und die Rückzahlungsverpflichtung (Übernahme der Kosten).
Weiterbildung: Wissen fördert Wettbewerbsfähigkeit
Arbeit und Arbeitsrecht ; 56 , 8 ; 340-345
2001-01-01
6 pages
Article (Journal)
German
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