Arbeitsrecht und Weiterbildung berühren sich an vielen Stellen. Im bestehenden Arbeitsverhältnis soll Weiterbildung Anstellung und Aufstieg sichern, gesamtwirtschaftlich schafft lebenslanges Lernen Beschäftigung. Bislang eher stiefmütterlich behandelt, gelangen nun immer mehr Arbeitgeber zu der Einsicht, dass qualifizierte Mitarbeiter zu den Erfolgsfaktoren eines Unternehmens gehören. Dennoch besteht oft Unklarheit. Der Beitrag stellt die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen vor. Darüber hinaus hilft er, die folgenden Fragen zu beantworten: Kann der Arbeitnehmer Weiterbildung beanspruchen oder muss er sogar ein entsprechendes Angebot annehmen? Wie wird eine durchgeführte Bildungsmaßnahme abgewickelt? Wann kann der Betriebsrat mitwirken? Welche Formulierungen sind in einer Betriebsvereinbarung zur Weiterbildung sinnvoll?
Weiterbildung: Pflicht oder Kür?
Arbeit und Arbeitsrecht ; 55 , 12 ; 576-579
2000-01-01
4 pages
Article (Journal)
German
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