Das am 1. April 2000 in Kraft getretene Gesetz für den Vorrang erneuerbarer Energien (EEG) löst das Stromeinspeisungsgesetz von 1990 ab. Es verfolgt das Ziel, den Beitrag erneuerbarer Energien am gesamten Energieverbrauch bis 2010 zu verdoppeln. Das Gesetz übernimmt wesentliche Elemente des vorhergehenden Gesetzes allen voran die Pflicht zur Abnahme und Vergütung von Strom aus erneuerbaren Energien. Weitreichende Neuerungen des Gesetzes sind die bundesweiten Ausgleichsregelungen. Erläutert werden die Entstehungsgeschichte des Gesetzes, das von ihm verfolgte Ziel und die Kernelemente der Neuregelung.
Das Gesetz für den Vorrang erneuerbarer Energien
Energiewirtschaftliche Tagesfragen ; 50 , 6 ; 460-464
2000-01-01
5 pages
Article (Journal)
German
Energie , Stromversorgung , Ökologie , Gesetz
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