Der Beitrag schildert neben der historischen Entwicklung des Explosionsschutzes das aktuelle Regelwerk im Wandel vom nationalen Recht in das europäische Recht. Die Einstufung von Geräten und Schutzsystemen zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeter Atmosphäre in Gerätegruppen und Gerätekategorien sowie das daraus folgende jeweils anzuwendende Konformitätsbewertungsverfahren werden erläutert. Vor dem Inverkehrbringen von Geräten und Schutzsystemen muss der Hersteller oder sein in der EU ansässige Bevollmächtigte als Voraussetzung für die richtige Auswahl des Konformitätsbewertungsverfahrens eine Bewertung des Gefahrenpotenzials vornehmen. Die sogenannte "ATEX 100a" regelt die Beschaffenheitsanforderungen an Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen und die Verfahrensweise zur Erlangung der Berechtigung der CE-Kennzeichnung durch entsprechende Konformitätsbewertungsverfahren. Das jeweils zutreffende Konformitätsbewertungsverfahren ist im Kapitel II, Artikel 8 der ATEX 100a geregelt.
Nichtelektrischer Explosionsschutz und das europäische Regelwerk
Technische Überwachung ; 41 , 6 ; 32-38
2000-01-01
7 pages
Article (Journal)
German
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