Im Rahmen des Eisenbahnneuordnungsgesetzes wurden die Grundlagen für drei neue Standbeine des SPNV (Schienenpersonennahverkehr), was dessen Finanzierung durch denn Bund betrifft, dauerhaft gesetzlich verankert. Für die Neuordnung des SPNV sind insbesondere drei Spezialgesetze maßgebend. Das Gesetz zur Regionalisierung des öffentlichen Personennahverkehrs, das sogenannte Regionalisierungsgesetz. Das Gesetz über den Ausbau der Schienenwege des Bundes, das sogenannte Bundesschienenwegeausbaugesetz und das Gesetz über die Gründung einer Deutschen Bahn Aktiengesellschaft, das sogenannte Deutsche Bahn Gründungsgesetz. Das Regionalisierungsgesetz delegiert die Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr als Aufgabe der Daseinsvorsorge an die Länder. Auf der Basis des Bundesschienenwegeausbaugesetzes können Bauinvestitionen als auch Ersatzinvestitionen in Schienenwege getätigt werden. Nach dem Deutsche Bahn Gründungsgesetz können bis zum Jahr 2002 investive Altlasten zur Angleichung des Schienennetzes und der sonstigen Infrastruktur an den Ausbauzustand, die technische Ausstattung und das Produktivitätsniveau im Bereich des bisherigen Sondervermögens Deutsche Bundesbahn verwendet werden.
Bahnstrukturreform: Drei neue Standbeine für den Schienenpersonennahverkehr
Railway structural reform: Three new supports for local rail passenger transport
ETR - Eisenbahntechnische Rundschau ; 47 , 7 ; 411-417
1998
6 Seiten, 3 Bilder, 2 Tabellen
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
Bahnstrukturreform: Drei neue Standbeine für den Schienenpersonennahverkehr
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