Dargestellt werden die Aufgaben des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) in Deutschland im Zulassungsprozeß für neue Eisenbahnleittechnik. Die innovative Erneuerung der Leittechnik (elektronische Stellwerke, elektronische Bahnübergangssicherungsanlagen, elektronische Zugbeeinflussungssysteme) ist in Gesetzen und Rechtsverordnungen (Eisenbahnverwaltungsgesetz) geregelt. Verantwortung hat das EBA für die technische Zulassung von Eisenbahnleittechnik und für die Bauaufsicht (Genehmigung der Ausführungsplanung, Abnahme). Die von der Industrie entwickelten firmenspezifischen, technischen Lösungen (technisches Pflichtenheft, technische Spezifikation, Sicherheitskonzept, technische Nachweise, technische Dokumentation) einschließlich der Dokumente der Deutschen Bahn AG werden vom EBA bereits während der Entwicklung schrittweise geprüft. Dargelegt werden die Rahmenbedingungen bei der Entwicklungsbegleitung durch das EBA. Aufgezählt werden die Innovationsmerkmale der Eisenbahnleittechnik (Hardware, Software, Testzentren, Personalschulung und andere). Hierfür wurden durch das EBA Regeln für 'Qualifizierte Entwicklungsbetriebe' aufgestellt. Angegeben werden Gesetze, Rechtsverordnungen und anerkannte Regeln der Technik als Basis der Prüfungen innovativer Lösungen der Eisenbahnleittechnik.
Prozeßablauf bei der Zulassung und der Anwendung von neuen Eisenbahnleitsystemen. Das Eisenbahn-Bundesamt als unerläßliches Bindeglied im Zulassungsprozeß
The approval and implementation process for new railway control systems
Der Eisenbahningenieur ; 48 , 6 ; 8-10
1997
3 Seiten
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
Prozessablauf bei der Zulassung und der Anwendung von neuen Eisenbahnleitsystemen
Online Contents | 1997
|Zulassung einer Stromschienenoberleitung durch das Eisenbahn-Bundesamt
IuD Bahn | 1996
|Zulassung von Bauarten im Oberbau durch das Eisenbahn-Bundesamt
IuD Bahn | 2002
|IuD Bahn | 1994
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