Das Typprüfverfahren für Kraftfahrzeuge (Pkw und Lkw) wird hier unter dem Gesichtspunkt der innerstädtischen Verkehrssituation betrachtet. Der Autor sieht bei der Lärmminderung mehr administrative und verkehrsplanerische als direkte technische Möglichkeiten. Die drei administrativen 'Hebel' sind die Verkehrslärmschutzverordnung (16. Bundesimmisionsschutzverordnung), das Planungsrecht in Bezug auf Stadtentwicklung und die Geräuschgrenzwerte bei der Typprüfung. Bedauert wird die bislang fehlende Wichtung der Geräuschbelastungswerte mit der Zahl der Betroffenen. 1992 wurden vom Umweltbundesamt Zufallsmessungen im Straßenverkehr angestellt, um die Relevanz der Typprüfergebnisse im Alltagsleben zu überprüfen. Von der Geräuschminderung (6 Dezibel), die durch die Typprüfung im Durchschnitt erzielt worden war, kam nur die Hälfte (3 Dezibel) auch im praktischen Betrieb zum Tragen. Der Autor kommt zu dem Schluß, daß alle beteiligten Fahrzeuggeräusche geringfügig gemindert werden müßten; starke Minderung eines Hauptbestandteils hält er für weniger wirtschaftlich. Bei der Minderung des Reifenrollgeräuschs setzt er stärker auf Verbesserung der Fahrbahndecke als auf weitere Veränderung des Reifens.
Gedanken zur Verkehrslärmminderungsstrategie nach der Jahrtausendwende
Zeitschrift für Lärmbekämpfung ; 43 , 6 ; 164-169
1996
6 Seiten, 14 Bilder, 1 Tabelle, 9 Quellen
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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