Im Juni 1992 beschloß der Ausschuß des Internationalen Eisenbahnverbandes (UIC), eine Reform mit den Zielen in Angriff zu nehmen, die Aufgaben der UIC neu zu definieren, die Entscheidungsfindung effizienter und transparenter zu gestalten, die Entscheidungsgremien zu stärken und deren Arbeitsweise den zahlreichen politischen, rechtlichen, organisatorischen und technischen Veränderungen anzupassen. Die neue Struktur der UIC ist am 1. Januar 1995 wirksam geworden. Die bisherigen kommerziellen Ausschüsse existieren nicht mehr. Dafür wurden drei neue Ausschüsse gebildet: Personenverkehr (P), Güterverkehr (G), Infrastruktur (I). Für die Arbeiten im Rahmen des UIC soll das Besteller-/Ersteller-Prinzip durchgesetzt werden. Die Ausschüsse selbst müssen marktorientiert arbeiten. Die volle Verantwortung bei der Auftragserledigung durch hauptamtliche Mitarbeiter oder Teilzeitmitarbeiter liegt bei der UIC-Geschäftsstelle. Die Konzentration auf drei neue Ausschüsse stellt einen grundlegenden Wandel in der Philosophie zur UIC-Arbeitsorganisation dar. Die Ausschüsse P und G werden sich insbesondere mit Fragen der Erbringung von Leistungen im internationalen Personenverkehr und Güterverkehr befassen. Die Aufgaben des Ausschusses I umfassen das Infrastrukturmanagement, die Eisenbahnbetriebsleitung sowie technische Aspekte, insbesondere Fragen der Interoperabilität.


    Zugriff

    Zugriff über TIB

    Verfügbarkeit in meiner Bibliothek prüfen

    Bestellung bei Subito €


    Exportieren, teilen und zitieren



    Titel :

    Die Reform des Internationalen Eisenbahnverbandes (UIC). Auswirkungen auf dessen Arbeitsweise und Arbeitsstruktur


    Weitere Titelangaben:

    The reform of the International Railway Union (UIC)


    Beteiligte:
    Gerhardt, P. (Autor:in)

    Erschienen in:

    Der Eisenbahningenieur ; 46 , 7 ; 517-519


    Erscheinungsdatum :

    1995


    Format / Umfang :

    3 Seiten, 2 Bilder, 1 Quelle



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch