In dieser Arbeitsmappe werden die Verantwortungen der Verpacker gefährlicher Güter bei Beförderungen mit der Eisenbahn erläutert und definiert. Aufgelistet und paraphiert werden die Aufgaben der Beförderer nach GGVE bei dem Befüllen und Versand von Gefahrengütern in Kesselwagen (einschließlich Ausrüstung und Kennzeichnung), die Aufgaben des Empfängers, Dokumentation und Unfallmerkblatt. Behandelt werden ebenso die Aufgaben des Absenders von Stückgut, Massen- und Schüttgütern der Gefahrenklassen, die Verpackung im gefahrengutrechtlichen Sinne, zugelassene und zulässige Verpackungen, das Beladen und Bezetteln der für die Beförderung von Gefahrengütern eingesetzten Güterwagen und alle anderen Vorschriften, welche bei dem Eisenbahntransport von Gütern, die unter die Gefahrenklassen fallen, beachtet werden müssen.
Arbeitsmappe für den Verpackungspraktiker. Teil V, Gruppe 5. Transport und Verpackung bei der Eisenbahn. Lfd.-Nr. 521.021-521.024
Reference folder for the packaging expert, part V, group 5, transport and packaging for railway transportation, serial no. 521.021-521.024
Neue Verpackung ; 47 , 8 ; B-556
1994
4 Seiten, 9 Tabellen
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
Arbeitsmappe für den Verpackungspraktiker. Transportwesen
Tema Archiv | 1994
|SLUB | 1990