Diese Fortsetzung aus dem Bereich des Transportwesens befaßt sich zuerst mit dem Vorgehen bei der Bestellung, Bereitstellung und Beförderung von Güterwagen mit Hinweisen auf den Bezug von Kundenbriefen der Deutschen Bahnen, die noch weitergehende Informationen bieten. Herausgeber ist die Deutsche Bundesbahn/Reichsbahn-Zentrale in 55118 Mainz, Rhabanusstr. 3. Die Bedingungen für die Verpackung beim Eisenbahntransport sind in der Eisenbahnverkehrsverordnung Paragraph 62 (veröffentlicht im Deutschen Eisenbahn-Gütertarif, Abteilung A, Heft-Nr. 1) enthalten und werden auszugsweise zitiert. Dazu gehören auch die Geschäftsbedingungen für Spezialverpackungen und für die Einheitsverpackung Nr. 1 mit Hinweisen auf die Herstellvorschriften und die Verwendung von Gütezeichen.
Arbeitsmappe für den Verpackungspraktiker. Teil V, Gruppe 5. Transport und Verpackung bei der Eisenbahn. Lfd.Nr.: 521.005-521.008
Neue Verpackung ; 47 , 4 ; B537-B540
1994
4 Seiten, 2 Bilder, 1 Tabelle
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
Arbeitsmappe für den Verpackungspraktiker. Transportwesen
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