Die ab 1.10.1993 ausschließlich gültigen Gefahrgutverordnungen (4. Änderung der Gefahrgutverordnung Straße und Gefahrgut-Ausnahmeverordnung) werden hinsichtlich der für den SHK Bereich in Frage kommenden Punkte erläutert. Die Stoffe im SHK-Bereich der Gefahrenklasse 2 umfassen verdichtete, verflüssigte oder unter Druck gelöste Gase (Acetylen, Argon, Butan, Luft, Sauerstoff, Stickstoff, Wasserstoff), deren Kennzeichen aufgelistet sind. Abgebildet sind die zur Kennzeichnung erforderlichen Gefahrzettel. Die beim Transport mitzuführenden Unterlagen, die Kleinmengenregelung, die Aufstellung und Belüftung von Druckgasflaschen in Werkstattwagen und Kundendienstfahrzeugen und ihre Abstellung in Garagen werden beschrieben.


    Zugriff

    Zugriff über TIB

    Verfügbarkeit in meiner Bibliothek prüfen

    Bestellung bei Subito €


    Exportieren, teilen und zitieren



    Titel :

    Handwerksbetriebe und GGVS


    Erschienen in:

    Erscheinungsdatum :

    1994


    Format / Umfang :

    4 Seiten, 3 Bilder, 1 Tabelle



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




    Gefahrgutverordnung Strasse : GGVS

    Ridder, Klaus | SLUB | 1986



    GGVS-Nachfristen laufen aus

    Online Contents | 1997


    GGVS-ADR: die Checkliste

    Online Contents | 1996