Die ab 1.10.1993 ausschließlich gültigen Gefahrgutverordnungen (4. Änderung der Gefahrgutverordnung Straße und Gefahrgut-Ausnahmeverordnung) werden hinsichtlich der für den SHK Bereich in Frage kommenden Punkte erläutert. Die Stoffe im SHK-Bereich der Gefahrenklasse 2 umfassen verdichtete, verflüssigte oder unter Druck gelöste Gase (Acetylen, Argon, Butan, Luft, Sauerstoff, Stickstoff, Wasserstoff), deren Kennzeichen aufgelistet sind. Abgebildet sind die zur Kennzeichnung erforderlichen Gefahrzettel. Die beim Transport mitzuführenden Unterlagen, die Kleinmengenregelung, die Aufstellung und Belüftung von Druckgasflaschen in Werkstattwagen und Kundendienstfahrzeugen und ihre Abstellung in Garagen werden beschrieben.
Handwerksbetriebe und GGVS
Sanitär- und Heizungstechnik ; 59 , 6 ; 78-81
1994
4 Seiten, 3 Bilder, 1 Tabelle
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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