Die mit Resolution MSC 13(57) vom erweiterten Schiffssicherheitsausschuß der IMO am 11.04.1989 angenommenen Änderungen zu SOLAS 74 traten am 01.02.1992 international in Kraft. Die neue Regel II-2/18.7 dieser Änderung über Feuerlöscheinrichtungen in Farbräumen und Räumen für entzündbare Flüssigkeiten gilt ab diesem Zeitpunkt sowohl für neue als auch rückwirkend für vorhandene Seeschiffe und ist hier im Wortlaut für SOLAS-Schiffe und Nicht-SOLAS-Schiffe veröffentlicht.
Feuerlöscheinrichtungen in Farbenräumen und Räumen für entzündbare Flüssigkeiten
Fire-extinguishing systems for paint rooms and rooms with inflammable liquids
Hansa. Zeitschrift für Schiffahrt, Schiffbau, Hafen ; 129 , 3 ; 278-279
1992
2 Seiten
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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Arbeiten in dynamischen Raumen
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