Die bei Eisenbahn-Kühlfahrzeugen zum Einsatz kommenden Einschubaggregate arbeiten mit dem Kältemittel R12, dessen Eigenschaften die Erfüllung der Einsatzbedingungen bisher am besten gewährleistet. Die Kältemittelfüllmenge beträgt 15 kg, so daß entsprechend der Halon-FCKW-Verbotsverordnung ab 01.01.1994 eine neue Lösung zur Anwendung kommen muß. Dabei ergibt sich aus der Spezifik des Einsatzfalles die Forderung nach möglichst weitgehender Beibehaltung der bisherigen bewährten konstruktiven Lösung. Zum Austausch werden von der Industrie zwei Lösungen angeboten: Einsatz des Kältemittels R22 mit einem kleineren Verdichter, um die gleichen Leistungsdaten zu gewährleisten und Einsatz des Kältemittels R134a mit dem gleichen zweistufigen Verdichter wie bei R12. Zweistufige Verdichter ohne zusätzliche Zwischenkühlung gewährleisteten einerseits einen guten Liefergrad der Niederdruckstufe und bestimmten die Kälteleistung, während andererseits die Einsatzgrenzen problemlos eingehalten werden konnten. Bei der Umstellung dieser Kältesätze auf das Kältemittel R134a ergibt sich durch die zweistufige Verdichtung der Vorteil, daß der Kälteleistungsverlust für die Bedingungen der Gefrieranlage gegenüber den Werten, die für einstufige Verdichtung bekannt geworden sind, nur wenige Prozente beträgt, während die Antriebsleistung deutlich abnimmt. Die spezifische Kälteleistung ist für R134a im gesamten Einsatzbereich besser als bei R12. Damit entfallen die Vergrößerung des Verdichterhubraumes und eine Neuanpassung des Motors, wie es bei einstufigen Anlagen meistens unumgänglich ist.
Transportkühlung mit FCKW-freien Kältemitteln
DKV-Tagung, 1992 ; 153-158
1992
6 Seiten, 4 Bilder, 3 Quellen
Aufsatz (Konferenz)
Deutsch
Kraftfahrwesen | 1993
|Klimatisierung verbrauchsoptimierter Fahrzeuge mit alternativen Kältemitteln
Tema Archiv | 1999
|Lenkrad-Produktion ohne FCKW-Einsatz
Kraftfahrwesen | 1993
|FCKW Ozonschicht nimmt rapide ab
Online Contents | 1996