Als kurzfristiges Minderungsziel ist im Bereich des Straßenverkehrslärms zunächst sicherzustellen, daß gesundheitsgefärdende Lärmbelastungen mit Mittelungspegeln über 65 dB(A) nicht mehr auftreten. An vielen Hauptverkehrsstraßen sind damit Minderungen der Belastung von 10 bis 15 dB(A) erforderlich. Längerfristig muß die Anzahl der vom Verkehrslärm erheblich Belästigten drastisch reduziert werden. Reduktionen der Lärmbelastung in diesem Ausmaß sind durch isolierte Einzelmaßnahmen nicht zu erreichen. Vielmehr muß die gesamte Palette bekannter und neu zu entwickelnder Maßnahmen zu einem integrierten Gesamtkonzept gebündelt werden, das von Bund, Ländern und Gemeinden gemeinsam getragen wird. Erforderlich sind dabei flächenhaft wirksame Konzepte, damit nicht lokale Entlastungen zu zusätzlichen Belastungen an anderer Stelle führen. Neben quellenbezogenen Strategien können zusätzlich Maßnahmen zwischen Quelle und Immissionsort erforderlich sein, beim Lärmschutz also Lärmschutzwände, räumliche Verlagerung und bauliche Schallschutzmaßnahmen. Weiterhin sollten Maßnahmen zur Verkehrsvermeidung und zur Verkehrsverlagerung auf umweltschonendere Verkehrsmittel getroffen werden. Selbst bei optimaler Umsetzung der Strategien zur Verkehrsvermeidung und -verlagerung wird aber immer eine beträchtliche Menge motorisierten Verkehrs verbleiben. Daher muß alles getan werden, um den Restverkehr so leise wie möglich abzuwickeln.
Integrierte Gesamtkonzepte zur Verkehrslärmbekämpfung - Maßnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden
1993
8 Seiten
Aufsatz (Konferenz)
Deutsch
Dokumentation der Verkehrserhebungen in Bund, Ländern, Gemeinden
IuD Bahn | 1992
|Entwicklung eines 30 kW-Forschungstraktors als Studie für lärmarme Gesamtkonzepte
Tema Archiv | 1989
|