Im Juni 1991 veroeffentlichte Bruessel eine Richtlinie zur Angleichung der nationalen Gesetze, Vorschriften und behoerdlichen Verordnungen auf dem Gebiet des Baus von Booten fuer Sport- und Erholungszwecke mit einer Laenge von 2,4-24m bis spaetestens 30.Juni 1993. Anzuwenden sind die nach dieser Richtlinie angeglichenen Vorschriften ab 1. Januar 1994. Der Beitrag erlaeutert Hauptziele, Erstreckungsbreich (Bootsgroessen; nicht betroffene Bootstypen), Produktionsvoraussetzungen beim Hersteller (Qualitaets-, Sicherheitsansprueche) und Anhaenge (Bootsgruppen nach Einsatzbereich) der Richtlinien.


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    Titel :

    EC directives issued to small boat-builders


    Weitere Titelangaben:

    EG-Richtlinien fuer Hersteller von Kleinbooten


    Beteiligte:
    Turner, N. (Autor:in)

    Erschienen in:

    Erscheinungsdatum :

    1992


    Format / Umfang :

    1 Seite


    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Englisch