Erfahrungen der Eisenbahnverwaltungen zeigen, daß beim Betriebseinsatz gebrochene Vollräder zuvor durch Überbremsen geschädigt worden waren und hohe Zugeigenspannungen aufweisen. Merkmal vorliegender Überbremsung ist ein Abbrand der Farbe im Bereich des Überganges vom Radkranz zur Radscheibe (4-Zoll-Regel der AAR). Die Beurteilung allein nach diesem Merkmal, nach dem früher die Ausmusterung erfolgte, ist unwirtschaftlich. Bruchmechanische Festigkeitsanalysen ergaben, daß laufflächengeschädigte Räder, die noch mindestens 55 MPa Zugeigenspannung im phasennahen, rißgeschädigten Laufflächenbereich aufweisen, als dauerfest anzusehen sind. Zur Prüfung wurde ein zerstörungsfreies Diagnoseverfahren entwickelt, das sowohl bei Radsätzen in eingebautem als auch in ausgebautem Zustand verwendet werden kann. Es handelt sich um eine magnetinduktive Rißprüfung, die auf Permeabilitätsänderungen anspricht. Diagnosegrenzwert ist das Störpegelverhältnis 1,15. Bisher haben sich (Deutsche Reichsbahn) 22,7 % der nach der AAR-4-Zoll-Regel ausgesonderten Vollräder als nichtgeschädigt und weiterverwendbar herausgestellt. (Reinert)
Diagnose überbremster Vollräder
Diagnosis of overbraking solid railway wheels
Wissenschaftliche Zeitschrift der Hochschule für Verkehrswesen ; 37 , 5 ; 975-980
1990
6 Seiten, 12 Bilder
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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