Für den Lärmschutz an den Verkehrswegen wird in der BRD zur Zeit eine Rechtsverordnung auf der Basis des Bundesimmissionsschutzgesetzes vorbereitet. Sie sieht vor, daß die Geräuschimmissionen rechnerisch bestimmt werden. Das dafür allgemein anwendbare Rechenverfahren wird für den Schienenverkehr in der Richtlinie der Deutschen Bundesbahn Schall 03 von 1990 beschrieben. Von verschiedenen Institutionen wurden Lärmmessungen durchgeführt. Im Bericht werden die in die Auswertung eingegangenen Daten erläutert, insbesondere der Einfluß von Schienenart, Schienenzustand, Zuglänge und Geschwindigkeit auf die Geräuschemission. Die Gesamtauswertung wurde vom Umweltbundesamt durchgeführt. Es zeigte sich insgesamt, daß der Lärm stark vom Schienenzustand und der Zugart abhängt und die gefundenen Abhängigkeiten der Geräuschemission für die verschiedenen Zugarten vom Scheibenbremsanteil, von der Zuglänge und Geschwindigkeit im Gesamtergebnis mit der Richtlinie Schall 03 übereinstimmen.
Geräuschemissionen von Schienenfahrzeugen - Prognoseverfahren
1990
6 Seiten, 2 Tabellen, 5 Quellen
Aufsatz (Konferenz)
Deutsch
Geräuschemissionen von Schienenfahrzeugen
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Europäisches Patentamt | 2019
|Springer Verlag | 2016
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