Es werden Untersuchungsergebnisse zur Risikobewertung von Airbags bezüglich Innenohrschäden mit anschließender Höreinbuße oder Tinnitus berichtet. Solche Hörschäden waren in drei Fällen berichtet worden, konnten jedoch bislang nicht mit übertragbaren Versuchsergebnissen korreliert werden. Zur experimentellen Ermittlung auftretender Schallpegel wurden Aufnahmen mit einem Hochgeschwindigkeits-DAT-Recorder von der Airbag-Auslösung in einem VW Golf gemacht. Gefunden wurde ein breitbandiges Geräuschspektrum mit Pegeln zwischen 110 und 140 dB im Frequenzbereich zwischen 6 Hz und 32 kHz, einschließlich zahlreicher Reflektionssignale von den im Versuch geschlossenen Seitenfenstern. Das liegt um 10 dB oberhalb des VDI-Kriteriums und hat ansonsten etwa die vierfache Schallenergie zweier gleichzeitig abgefeuerter Gewehre am Ohr des Schützen. Der Autor weist darauf hin, daß bereits nach einem einzelnen Schuß eine bleibende Gehörschädigung nicht auszuschließen ist. In diesem Zusammenhang wird auf zusätzliche Gefährdungen durch neuerdings verbreitete Seitenairbags und durch bei Alleinfahrten überflüssigerweise ausgelöste Beifahrer-Airbags hingewiesen.
Gehörschäden durch Airbags
1998
2 Seiten, 1 Bild
Aufsatz (Konferenz)
Deutsch
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