In den 90er Jahren soll für Personen- und Lastkraftwagen (Pkw, Lkw) sowie für Busse und Motorräder ein paralleler Dreistufenplan der Abgasminderung und Luftreinhaltung durchgesetzt werden. Dabei treten die erste Stufe 1992/93, die zweite Stufe 1995/96 und die dritte Stufe 1999 in Kraft. Bundesumweltminister Töpfer hat mit seinen Vorstellungen wesentlichen Anteil an den Festlegungen der Europäischen Gemeinschaft (EG) für die kommenden Jahre. In mehreren Tabellen werden die europäischen Abgaswerte für Kraftfahrzeuge (Grenzwerte für die Serienproduktion) gemäß dem Dreistufenplan für Lkw und Busse, Pkw mit Benzin- und mit Dieselmotor, Zweitakt- und Viertakt-Motorräder sowie Mopeds dargestellt. Die Grenz-Abgaswerte sind für CO, HC, NOx und Rußpartikel in g/kWh beziehungsweise in g/km angegeben. So müssen beispielsweise bei Pkw mit Benzinmotoren die für die Ozonbildung verantwortlichen Kohlenwasserstoffe und Stickoxide 1996 um 56% gegenüber 1992 gesenkt werden. Bei Dieselmotoren ist die Minderung des krebserregenden Rußpartikelausstoßes um ebenfalls 56% vorgesehen.
Schadstoffminderung bei Kraftfahrzeugen
Der Ingenieur der deutschen Bundespost ; 41 , 5 ; 241-242
1992
2 Seiten, 4 Tabellen
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
Technische Massnahmen zur Schadstoffminderung bei Kraftfahrzeugen
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