Spätestens seit dem 2012 gescheiterten Bombenanschlag im Bonner Hauptbahnhof ist klar, dass in Deutschland jederzeit ein terroristischer Anschlag stattfinden kann und dass der Eisenbahnverkehr mit seinen hohen Fahrgastzahlen ein besonderes Ziel für Terroristen darstellt. Daneben verursacht Vandalismus einen jährlichen Millionenschaden für Verkehrsbetriebe. Videoüberwachung kann ein geeignetes Mittel sein, um zumindest im Nachgang von Ereignissen für eine schnelle Aufklärung zu sorgen. Der Datenschutz wird im öffentlichen Personennahverkehr vor besondere Herausforderungen gestellt, einerseits die Rechte Betroffener auf informationelle Selbstbestimmung zu wahren, anderseits Fahrgäste und Werte vor Schäden zu bewahren. Das bekannte Dilemma Sicherheit vs. Freiheit findet hier besondere Ausprägung. Ob und wie Videoüberwachung in Fahrzeugen des öffentlichen Personennahverkehrs datenschutzkonform umgesetzt werden kann, ist durch den betrieblichen Datenschutzbeauftragten zu prüfen. Den öffentlichen Personennahverkehr treffen dabei aber in mehrfacher Hinsicht Besonderheiten.
Videoüberwachung in Fahrzeugen des öffentlichen Personennahverkehrs. Besonderheiten im öffentlichen Personennahverkehr und Prüfung nach deutschem Recht
DuD Datenschutz und Datensicherheit ; 39 , 3 ; 145-150
2015
6 Seiten
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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