Die Verwaltungsvorschrift (VV) Bau-STE 4.6 (gültig ab 1.Aug.2014) führt das neue Typfreigabeverfahren für unterstützende Systeme mit geringem Sicherheitsstellenwert ein (Videosysteme zur Beobachtung, Lautsprecheranlagen zur Reisendenwarnung, Fernsprecheinrichtungen für betriebliche Kommunikation). Diese VV ersetzt die bisherige Typenzulassung. Die Durchführung des Verfahrens liegt vollständig in der Hand der Eisenbahnunternehmen, die Behörde (EBA) ist nicht mehr aktiv in die einzelnen Zulassungsentscheidungen eingebunden, sie wird jedoch informiert und überwacht dieses Verfahren im Rahmen der Aufsicht. In Anhang 1.6 der VV werden Anwendungsbereiche, Voraussetzungen und Anforderungen an den Ablauf des Typfreigabeverfahrens nach § 26 benannt. Der Ablauf des Typfreigabeverfahrens erfordert als erstes die Begutachtung (Regelwerke, Normen, EU-Richtlinien) um nachzuweisen, dass das Produkt für das Verfahren geeignet ist. Dann werden nach einer Prüfliste die Aufgaben des Betreibers, die Bewertung durch Gutachter und die Anzeige beim EBA durchgeführt. Das EBA wird Typfreigabeverfahren stichprobenartig überprüfen.
Typfreigabeverfahren des Betreibers für unterstützende Systeme
Procedure for the operator to grant type releases for supporting systems
ETR - Eisenbahntechnische Rundschau ; 63 , 11 ; 35-43
2014
9 Seiten, Bilder, 10 Quellen
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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