Der Einsatz von Aluminiumwerkstoffen im Automobilbau erfordert spezielle Nacharbeitsplätze, um die bei der Nacharbeit freigesetzten Aluminiumstäube unter sicherheitetechnischen Aspekten sach- und fachgerecht zu entsorgen. Durch die eingesetzten Entstaubungsmaßnahmen werden nicht nur der Arbeitsschutz sondern auch der Brand- und Explosionsschutz sichergestellt. In Abhängigkeit vom Nacharbeitsumfang sind daher unterschiedliche Mindestanforderungen an die Ausstattung der Nacharbeitsplätze zu erfüllen. Je größer der anfallende Staubanteil ausfällt, desto höher sind die Anforderungen an die Ausstattung dieser Arbeitsplätze zu stellen. Dabei bestimmt die Arbeitsplatzausstattung dann auch die möglichen Mindestanforderungen der Stauberfassung und -beseitigung. Für die unterschiedlichen Staubbelastungen durch uneingeschränkte oder durch Begrenzungsmaßnahmen eingeschränkte Nacharbeitsumfänge werden die erforderlichen Mindestanforderungen an die Ausstattung der Aluminium-Nacharbeitsplätze aufgestellt und die sich daran bindenden Staubbeseitigungsverfahren genannt. Mit diesen dem Nacharbeitsumfang angepassten Sicherheitskonzepten soll auf der Basis langjähriger Erfahrungen eine den betrieblichen Erfordernissen angepasste Auswahlmöglichkeit für die Ausstattung der Nacharbeitsplätze gegeben werden. Ein Vorschlag für mögliche "Grenzwerte" für zu bearbeitende Teile und Flächen wird vorgestellt.
Anpassung der Explosionsschutzmaßnahmen an den Aluminium-Nacharbeitsumfang im Automobilbau
2012
11 Seiten, 6 Tabellen
Aufsatz (Konferenz)
Deutsch
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